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   AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12   

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https://dejure.org/2013,63450
AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12 (https://dejure.org/2013,63450)
AG Aachen, Entscheidung vom 20.03.2013 - 118 C 82/12 (https://dejure.org/2013,63450)
AG Aachen, Entscheidung vom 20. März 2013 - 118 C 82/12 (https://dejure.org/2013,63450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragen der Kosten der sog. Erstherstellung der Wohnungseigentumsanlage von allen Wohnungseigentümern i.R.d. ordnungsgemäßen Verwaltung (hier: Maßnahme zur Schaffung des 2. Rettungsweges)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer hat die Kosten einer Erstherstellung zu tragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 398
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 22.09.2008 - 24 W 83/07

    Mögliche Verpflichtung von Wohnungseigentümern zur anteiligen Tragung von Kosten

    Auszug aus AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12
    So bestand bereits vor der Reform des Wohnungseigentumsrechtes die wohl herrschende Meinung, dass Maßnahmen der Erstherstellung nicht mehr unter die bloße Instandsetzung fallen, vielmehr es Sache aller Wohnungseigentümer ist, erstmalig einen Zustand zu schaffen, der einem ordnungsgemäßen Gemeinschaftseigentum entspricht ( vgl. BayObLG in ZMR 1996, 574; dasselbe Gericht in ZMR 2003, 366; Kammergericht ZMR 2009, 135 ff.).

    Herstellungsmängel oder Schäden am Gemeinschaftseigentum, die nur zufälligerweise im Bereich eines Sondereigentums auftreten, sind keine Kosten, für die sich der Verteilungsmaßstab des Gebrauchs oder der Gebrauchsmöglichkeit eignet, sondern es sind Kosten einer Herstellung der Anlage im Interesse aller Wohnungseigentümer (so auch Jennißen, a.a.O.; Kammergericht ZMR 2009, 135; OLG München, Kammerbeschluss vom 30.01.2007 - 34 Wx 116/06 - zitiert nach Juris, dort Rn. 40 m.w.N.; Landgericht Berlin, Urteil vom 30.11.2010 - 55 S 119/10 WEG - zitiert nach Juris -, dort unter Rn. 7).

  • BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 63/96

    Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands als vom Wohnungseigentümer

    Auszug aus AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12
    So bestand bereits vor der Reform des Wohnungseigentumsrechtes die wohl herrschende Meinung, dass Maßnahmen der Erstherstellung nicht mehr unter die bloße Instandsetzung fallen, vielmehr es Sache aller Wohnungseigentümer ist, erstmalig einen Zustand zu schaffen, der einem ordnungsgemäßen Gemeinschaftseigentum entspricht ( vgl. BayObLG in ZMR 1996, 574; dasselbe Gericht in ZMR 2003, 366; Kammergericht ZMR 2009, 135 ff.).

    Dass es sich um eine von der Gemeinschaft zu erbringende Verpflichtung handelt, entspricht herrschender Meinung (vgl. BayObLG in ZMR 1996, 574).

  • OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06

    (Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit von Bestandteilen eines Balkons;

    Auszug aus AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12
    Herstellungsmängel oder Schäden am Gemeinschaftseigentum, die nur zufälligerweise im Bereich eines Sondereigentums auftreten, sind keine Kosten, für die sich der Verteilungsmaßstab des Gebrauchs oder der Gebrauchsmöglichkeit eignet, sondern es sind Kosten einer Herstellung der Anlage im Interesse aller Wohnungseigentümer (so auch Jennißen, a.a.O.; Kammergericht ZMR 2009, 135; OLG München, Kammerbeschluss vom 30.01.2007 - 34 Wx 116/06 - zitiert nach Juris, dort Rn. 40 m.w.N.; Landgericht Berlin, Urteil vom 30.11.2010 - 55 S 119/10 WEG - zitiert nach Juris -, dort unter Rn. 7).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02

    Mängelbeseitigung durch Wohnungseigentümer - Antragsänderung im

    Auszug aus AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12
    So bestand bereits vor der Reform des Wohnungseigentumsrechtes die wohl herrschende Meinung, dass Maßnahmen der Erstherstellung nicht mehr unter die bloße Instandsetzung fallen, vielmehr es Sache aller Wohnungseigentümer ist, erstmalig einen Zustand zu schaffen, der einem ordnungsgemäßen Gemeinschaftseigentum entspricht ( vgl. BayObLG in ZMR 1996, 574; dasselbe Gericht in ZMR 2003, 366; Kammergericht ZMR 2009, 135 ff.).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien

    Auszug aus AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12
    Es entspricht herrschender Meinung, dass die Kosten der sogenannten Erstherstellung der Wohnungseigentumsanlage, wozu auch die Fertigstellung einer solchen Maßnahme durch entsprechende bauliche Maßnahmen gehört, von allen Wohnungseigentümern gemäß § 16 Abs. 2 WEG zu tragen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main in WuM 1994, 35 und WuM 1994, 36; BayObLG in ZWE 2000, 214, 215).
  • BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 173/99

    Fertigstellung einer Wohnanlage bei Zahlungsunfähigkeit des teilenden Eigentümers

    Auszug aus AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12
    Es entspricht herrschender Meinung, dass die Kosten der sogenannten Erstherstellung der Wohnungseigentumsanlage, wozu auch die Fertigstellung einer solchen Maßnahme durch entsprechende bauliche Maßnahmen gehört, von allen Wohnungseigentümern gemäß § 16 Abs. 2 WEG zu tragen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main in WuM 1994, 35 und WuM 1994, 36; BayObLG in ZWE 2000, 214, 215).
  • OLG Frankfurt, 15.03.1991 - 20 W 114/90

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen; Mehrheitlicher Fertigstellungsbeschluss

    Auszug aus AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12
    Es entspricht herrschender Meinung, dass die Kosten der sogenannten Erstherstellung der Wohnungseigentumsanlage, wozu auch die Fertigstellung einer solchen Maßnahme durch entsprechende bauliche Maßnahmen gehört, von allen Wohnungseigentümern gemäß § 16 Abs. 2 WEG zu tragen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main in WuM 1994, 35 und WuM 1994, 36; BayObLG in ZWE 2000, 214, 215).
  • LG Berlin, 30.11.2010 - 55 S 119/10

    Instandsetzungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer bei Dachterrasse

    Auszug aus AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12
    Herstellungsmängel oder Schäden am Gemeinschaftseigentum, die nur zufälligerweise im Bereich eines Sondereigentums auftreten, sind keine Kosten, für die sich der Verteilungsmaßstab des Gebrauchs oder der Gebrauchsmöglichkeit eignet, sondern es sind Kosten einer Herstellung der Anlage im Interesse aller Wohnungseigentümer (so auch Jennißen, a.a.O.; Kammergericht ZMR 2009, 135; OLG München, Kammerbeschluss vom 30.01.2007 - 34 Wx 116/06 - zitiert nach Juris, dort Rn. 40 m.w.N.; Landgericht Berlin, Urteil vom 30.11.2010 - 55 S 119/10 WEG - zitiert nach Juris -, dort unter Rn. 7).
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